Wer eine Kreditkarte hat, ist unter Umständen auch reiseversichert – und das oft zu erheblich geringeren Kosten als bei einer klassischen Reiseversicherung. Klarerweise kommt der geringe Preis nicht von irgendwo her. Fakt ist, dass sehr viele und sehr unterschiedliche Angebote am Markt bestehen und es bei der Kreditkartenreiseversicherung häufig ordentliche Einschränkungen gibt. Der Versicherungsschutz des Kreditkartenanbieters wird aber oft nicht genauer geprüft, weshalb sich viele im Urlaub bestens geschützt fühlen. Wir haben eine Liste mit den häufigsten Lücken von Kreditkarten-Reiseversicherungen erstellt, die Sie kennen sollten.
Kreditkartenversicherungen sind praktisch und günstig, weshalb sie durchaus ihre Daseinsberechtigung haben. Das ganze Jahr über ist man dadurch auf Reisen versichert. In Sachen Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- bzw. Reisekrankenversicherung gibt es einige Kreditkartenversicherungen, die bei der Deckung durchaus mit den klassischen Reiseversicherungen mithalten können. Es hängt sehr stark von Art und Umfang der geplanten Reise ab, ob und welche Kreditkarte ausreichend ist. In unserem großen Kreditkarten-Reiseversicherungsvergleich haben wir bereits die gängigsten Anbieter in Österreich miteinander verglichen und die besten Angebote hervorgehoben. Nun möchten wir aber auch die möglichen Lücken aufzeigen, auf die Sie beim Angebotsvergleich und auch in Bezug auf die Länge und Kosten Ihres Urlaubes besonders achten sollten.
1. Bezahlung mittels Kreditkarte
Die Versicherung ist teilweise nur bei Bezahlung der Reise mittels Kreditkarte wirksam. Teilweise reicht es auch, wenn die Karte regelmäßig benützt wird (z.B. einmal in 2 Monaten). Nur bei einigen wenigen Anbieter reicht der Kartenbesitz alleine aus.
2. Leistungen teilweise auf den Kartenbesitzer beschränkt
Oft sind gewisse Leistungen, z.B. die Reisekrankenversicherung, auf den Kartenbesitzer beschränkt. Gerade bei Reisen nach Übersee, wo die E-Card nicht gültig ist, ist eine ordentliche Auslandskrankenversicherung für alle Mitreisenden notwendig, da sonst keinerlei Versicherungsschutz besteht.
3. Nur Familienmitglieder mitversichert
Eine Gruppenreiseversicherung ist mittels Kreditkarte nicht möglich. Zusätzlich mitversichert sind meist nur Familienangehörige. Dazu zählen Ehepartner bzw. der im gemeinsamen Haushalt lebende Lebensgefährte und Kinder des Karteninhabers bzw. des Ehepartners / Lebensgefährten bis zum 18. Geburtstag.
4. Geringere Deckung bei Reisestorno- und Reiseabbruchversicherung
Beim Reisestorno- bzw. Reiseabbruchschutz fällt die Deckung geringer aus als bei den klassischen Reiseversicherungen. Meist reicht die Versicherungssumme von 1.500 bis 3.000 € bei den gängigen Classic und Gold Karten, höhere Beträge bieten nur wenige (Platinum) Karten.
Bei einigen Karten oder deren Abstufungen ist die Stornierung oder der vorzeitige Abbruch der Reise gleich gar nicht versichert.
5. Oft nur Pauschalreisen gedeckt
Der Stornoschutz gilt bei einigen Kreditkarten nur für Pauschalreisen, nicht jedoch Individualreisen. Eine genaue Definition für Pauschalreisen findet sich in der EU Pauschalreiserichtlinie. Dazu zählen beispielsweise auch „Durchklick“-Angebote im Internet. Ein solches liegt vor, wenn man beim Flugbuchen, zusätzlich auch einen angebotenen Mietwagen oder eine Unterkunft buchen kann.
Oftmals liegt jedoch keine Pauschalreise vor. Deshalb sollte man darauf achten, dass wenn nötig auch Individualreisen (separate, selbst gebuchte Reiseleistungen) versichert sind.
6. Oft nur ein Schadenfall pro Jahr
Bei der Reisestornoversicherung gibt es meist eine Beschränkung auf einen Schadenfall pro Jahr.
7. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente meist ausgenommen
Bargeld, Kreditkarten und Reisedokumente (meist auch Laptops oder Tablets) sind von der Reisegepäckversicherung ausgenommen. Wertgegenstände und technische Geräte (Kameras) sind oft nur unter Beaufsichtigung oder Aufbewahrung in versperrten Räumen/Behältnissen versichert. Diese Ausnahmen gelten jedoch auch für klassische Reiseversicherungen.
8. Selbstbehalte
Selbstbehalte sind lästig. Die gibt es bei Kreditkartenversicherung leider häufiger als beim klassischen Produkt, vor allem bei der Reisestorno-Deckung. Hier beträgt der Selbstbehalt in der Regel 20% vom entstandenen Schadensbetrag.