In der warmen Jahreszeit, wenn die Sommerautos, Motorräder und Mopeds an- oder umgemeldet werden, herrscht in den österreichischen Zulassungsstellen Hochbetrieb. Damit Sie aufgrund eines vergessenen Dokuments den Behördenbesuch nicht doppelt antreten müssen, haben wir eine übersichtliche Checklist für die KFZ-Anmeldung für Sie erstellt.
Voraussetzungen für die KFZ-Anmeldung
- KFZ-Haftpflichtversicherung (zahlt die Schäden an Dritten, wenn Sie mit Ihrem KFZ einen Unfall verursachen)
Hinweis: Das KFZ wird bei der Zulassungsstelle Ihrer Versicherung angemeldet. Hat die Versicherung, bei der Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, im Wohnbezirk oder im Bezirk, in dem der Firmensitz liegt, keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers diese Zulassung übernehmen.
Benötigte Unterlagen für die KFZ-Anmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis z.B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis
- Meldebestätigung (Hinweis: Die Zulassungsstelle führt mittlerweile die Anfrage beim zentralen Melderegister selbst durch)
- Besitznachweis z.B. Eintrag im Typenschein, Kaufvertrag (bei Kauf), Benutzerüberlassungserklärung (bei Leasing)
- Versicherungsbestätigung
Zusätzliche Unterlagen
- Bei erstmaliger Anmeldung eines neues KFZs: Fahrzeug-Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
Die Zulassungsbescheinigung wird anschließend von der Behörde ausgestellt.
- Bei Ummeldung auf ein neues/anderes KFZ: Typenschein und Zulassungsbescheinigung des alten KFZs
- Für gebrauchte KFZ: Gültiges Prüfgutachten nach § 57a KFG („Pickerl“) für Autos, die älter als 3 Jahre sind bzw. für Mopeds und Motorräder, die älter als 1 Jahr sind
- Wenn jemand anderes die Anmeldung durchführt: Vollmacht (z.B. für den Versicherungsmakler)
- Bei Anmeldung eines Wechselkennzeichens: Zulassungsschein (Teil 1) des bereits angemeldeten Fahrzeugs
- Für Firmenautos: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen, Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister bei Vereinen, Bestätigung der Wirtschaftskammer bei freiberuflicher Tätigkeit
Kosten
- 119,80 € Behördenanteil
- 49,70 € Bearbeitungsleistung der Zulassungsstelle
- 1,10 € für die Abfrage des Zentralen Melderegisters
- 1,90 € Begutachtungsplakette (Pickerl)
- für neue Kennzeichentafel:
21 € Pkw und Lkw
12 € für Motorräder (ab 125 ccm)
7,50 € für Mofas, Mopeds
10,50 € für Anhänger
10,50 € für Zugmaschinen
- 23,80 € bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins (optional)
Sie haben noch Fragen zur Anmeldung eines KFZs oder zur KFZ-Haftpflichtversicherung? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und Meinungen zu diesem Thema!